Sonntag, 30. Juni 2013

Hochwasserrisikomanagement am Rhein und seinen Nebenflüssen

am Freitag, dem 12. Juli 2013, in Düsseldorf Bilk
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen setzt sich zum Ziel, lebendige Gewässer zu entwickeln und Hochwasserrisiken gemeinsam zu meistern. Aus Sicht des Umweltministeriums, der Umweltverbände und anderer Akteure soll beleuchtet werden, ob und wie dies gelingen kann.
Gleichzeitig steht der Hochwasserschutz EU-weit unter einer neuen Rahmengesetzgebung: Überschwemmungsgebiete werden ausgewiesen, Überflutungsrisiken und -gefahren eingeschätzt und Hochwassermanagementpläne erstellt. Welche Karten und Informationen werden der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? Wann gibt es die Möglichkeit die veröffentlichten Pläne zu kommentieren?
Welche Schlüsse können wir aus den aktuellen und den gehäuften Flutereignissen der letzten Jahre ziehen? Sollen weiter neue Bau- und Gewerbegebiete in den Flächen mit den höchsten Hochwasserrisiken geplant und gebaut werden? Technische Maßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag zum Hochwasserschutz, können aber – wie Deichbrüche, überlaufende Talsperren oder überflutete Hochwassermauern zeigen – im Einzelfall das Risiko auch erhöhen. Gibt es eine Chance dafür, den Flüssen mehr Raum zu geben, Deiche zurückzuverlegen, Hochwasserentstehungsgebiete für naturnahen Wasserrückhalt zu nutzen und dadurch die Hochwassergefahr wirksam zu senken?

Auf Schusters Rappen | Heimatpflege 3/2013 Seite 14 ff.

„Auf eigene Gefahr“
Der Jurist Hugo Gebhard ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht und leitet das Rechtsreferat des Landesbetriebes Wald und Holz NRW.
Der ehemalige Rechtsanwalt und Richter hat eine Reihe von Schriften im Zusammenhang mit Haftungsfragen in der Natur verfasst. Mit dem Experten sprach Wanderzeit-Redakteur Jens Kuhr über das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung bei Unfällen im Wald:
Herr Gebhard, im Oktober vergangenen Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schadensersatzforderung einer Frau gegen einen Waldbesitzer abgelehnt. Die Frau hatte sich schwer verletzt,
nachdem ihr auf einem Waldweg ein Eichenast auf den Kopf gefallen war. Wäre das Urteil ebenso ausgefallen, wenn die Frau von einem Baumstamm aus einem Holzstapel überrollt worden wäre?
Gebhard: Sicher nicht. Das BGH-Urteil verneint den Anspruch auf Schadensersatz lediglich bezogen auf so genannte waldtypische Gefahren, also Gefahren, die durch die Natur bedingt sind. Übrigens wurde die Haftungsfreiheit für waldtypische Gefahren im Jahr 2010 sowohl im Bundeswaldgesetz als auch im Bundesnaturschutzgesetz klar gestellt. Davor ergab sich die Haftungsfreiheit für waldtypische Gefahren aus den Landeswald- und Landesnaturschutzgesetzen. Dahinter steckt der Gedanke, dass das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken zwar jedem gestattet ist, dass aus diesem Betretungsrecht auf der anderen Seite aber dem Waldbesitzer keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen dürfen. Das Betreten geschieht also auf eigene Gefahr. Lediglich bei für den Wald atypischen Gefahren wie sie zum Beispiel vom ungesicherten Holzstapel ausgehen, haftet der Waldbesitzer. Übrigens ist es gesetzlich verboten, Holzstapel zu betreten. weiter in Heimatpflege 3/2013 ab Seite 14

Donnerstag, 20. Juni 2013

Europäisches Waldschutzabkommen vertagt

Letzten Freitag endeten die Verhandlungen zum Europäischen Waldschutzabkommen (INC4) in Warschau. Die Vertreter der 46 beteiligten Länder konnten sich zwar zu den meisten Aspekten des Abkommens einigen, es soll jedoch erst beim nächsten Treffen im November beschlossen werden.

Grund für die Verzögerung war laut dem europäischen Umweltinformationsdienst ENDS Europe Uneinigkeit darüber, ob das Sekretariat des neuen Abkommens in der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) oder der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angesiedelt sein soll.

Der aktuelle Entwurf des Abkommens sieht vor, dass sich Länder darauf verpflichten, die Funktion ihrer Wälder als CO2-Senken zu bewahren oder auszubauen und die Fragmentierung der Wälder zu verringern. Zudem soll verstärkt Holz als Ersatz für nichterneuerbare Energien genutzt werden. Wenn der Entwurf im November angenommen wird, sollen sich die Vertragspartner im Dreijahreszyklus treffen.

Waldbesitzer begrüßen den Entwurf. „Das Gesamtpaket ist gut. Zum ersten Mal haben wir eine Definition, was nachhaltiges Waldmanagement bedeutet“, sagte Aljoscha Requardt vom Zentralverband der europäischen Waldbesitzer (CEPF) laut ENDS Europe.

Umweltorganisationen indes kritisieren, der Entwurf vernachlässige zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen Naturschutzaspekte und ließe keine Beteiligung der Öffentlichkeit zu. „Das Abkommen fokussiert nachhaltiges Waldmanagement ohne klarzumachen, was das bedeutet. Es leistet keinen Beitrag, den Zustand oder den Schutz der europäischer Wälder zu verbessern und bietet eine rein wirtschaftliche Perspektive, die soziale, umweltbezogene und kulturelle Aspekte der aktuellen Gesetzgebung ausblendet“, sagte Saskia Ozinga von der europäischen Umweltorganisation FERN. [ej] weiter

Dienstag, 18. Juni 2013

Baden-Württemberg : Schwarzwälder wehren sich gegen Nationalpark-Pläne - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will Teile des Nordschwarzwalds zum Nationalpark erklären. Per Bürgerbefragung holte sie die Meinung der Anwohner ein – die meisten sind dagegen.
Von 
weiter